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BFH, 17.12.1957 - I 182/55 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Überlassung von Vereinsräumen gegen Entgelt als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Abgrenzung zur Vermögensverwaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 66, 247
- NJW 1958, 965
- DB 1958, 241
- BStBl III 1958, 96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- RFH, 29.11.1933 - I A 157/33
Auszug aus BFH, 17.12.1957 - I 182/55 U
Deshalb hat der Reichsfinanzhof zwar im Urteil I A 157/33 vom 29. November 1933 (RStBl 1934 S. 377) in der Eigenbewirtschaftung eines großen forstwirtschaftlichen Betriebs noch eine bloße Vermögensverwaltung gesehen, weil eine andere Nutzung dieses Vermögens aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich war, im Urteil I A 218/32 vom 19. Dezember 1933 (RStBl 1934 S. 379) dagegen in der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs einen über die Vermögensverwaltung hinausgehenden Geschäftsbetrieb erblickt, weil eine Verpachtung möglich gewesen wäre. - BFH, 28.09.1951 - I 11/45 U
Begriff des Gewerbebetriebes nach Gewerbesteuergesetz - …
Auszug aus BFH, 17.12.1957 - I 182/55 U
Welche Umstände das im einzelnen Falle sein können, ist insbesondere in den Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI 191/39 vom 17. Mai 1939 (Reichssteuerblatt - RStBl - 1939 S. 877) und VI 172/37 vom 15. Juni 1938 (Slg. Bd. 44 S. 152, RStBl 1938 S. 899) und in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 11/45 U vom 28. September 1951 (Slg. Bd. 56 S. 35, Bundessteuerblatt - BStBl - 1952 III S. 15) eingehend dargestellt.
- FG Hessen, 06.09.1999 - 4 K 2221/99
Möglichkeit der Minderung des Ergebnisses des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs …
Die Vermietung oder Verpachtung von Sportstätten überschreitet dagegen die reine Vermögensverwaltung, wenn sich die Gesamttätigkeit nicht mehr als Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt, sondern durch das Hinzutreten besonderer Umstände als unternehmerisch - also auf Risikotragung gerichtet - zu werten ist ( BFH-Urteil vom 13. März 1991 I R 8/88 , BStBl II 1992, 101, unter Hinweis auf das Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78 , BStBl II 1981, 522; s.a. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1957 I 182/55 U , BStBl III 1958, 223).Für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sprechen hiernach maßgeblich die spekulative Absicht des Vermieters, der häufige, die vermieteten Objekte zur Ware machende Wechsel der Mieter, ein hierdurch bedingter, in kaufmännischer Weise eingerichteter Bürobetrieb, nicht unbedeutende gewerbliche Nebenleistungen des Vermieters (z.B. Bewirtung) sowie die nach außen in Erscheinung tretende Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (vgl. BFH-Urteil I 182/55 U a.a.O.).
- BFH, 23.04.1969 - I R 54/67
Verein für Heimatpflege - Verpachtung eines Gasthauses - Freilandmuseum - …
Für die Abgrenzung der reinen Vermögensverwaltung vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat bereits der RFH eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt, die im Urteil des BFH I 182/55 U vom 17. Dezember 1957 (BFH 66, 247, BStBl III 1958, 96) wiedergegeben sind. - FG Hessen, 22.06.1999 - 4 K 3970/97
Befreiung von der Körperschaftssteuer wegen Förderung gemeinnütziger …
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